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Private Krankenversicherung für Ehepartner ohne Einkommen

Private Krankenkasse Ehepartner
Private Krankenkasse für Ehepartner.

Ein Partner hat eine private Krankenversicherung und der andere ist noch gesetzlich versichert? Hier erfährst du ob eine Zusammenführung mit einem Partner ohne Einkommen sinnvoll sein kann.

Vorteile private Krankenversicherung

Privatpatienten genießen in Deutschland gegenüber gesetzlich Versicherten einige Privilegien. Einzelzimmer, Behandlung vom Chefarzt, schnellere Terminvergabe. Das liegt unter anderem daran, dass Ärzte bei den Untersuchungen nicht an Vorgaben und Budgets der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gebunden sind. Da liegt es nahe, den Ehepartner oder den eingetragenen Lebenspartner ebenfalls mit ins Boot der privaten Krankenversicherung (PKV) zu holen, auch wenn dieser kein regelmäßiges Einkommen bezieht.

Die Ehegattennachversicherung

Zwischen der GKV und der PKV besteht ein entscheidender Unterschied in der Finanzierung. Während es bei der GKV möglich ist, eine Familienversicherung abzuschließen und Ehemann oder Ehefrau ohne zusätzliche Beiträge gleich mitversichert sind, müssen sich bei der PKV beide Eheleute individuell absichern. Dennoch gibt es Vorteile, die Ehepartner von Privatversicherten für sich beanspruchen können. Mit der Ehegattennachversicherung profitiert der Ehepartner von einem besseren Preis-Leistung-Angebot. So ist der Eintritt in die PKV auch für Ehepartner ohne festes Einkommen möglich

Welche Voraussetzungen dafür nötig sind

Die Ehegattennachversicherung gibt dem Ehepartner die Möglichkeit, 2 Monate nach Eheschließung in die PKV aufgenommen zu werden, auch ohne Einkommen. Danach ist die Nachversicherung nicht mehr möglich. Außerdem muss der abgeschlossene Tarif dem des Partners gleichen, der bereits mindestens 3 Monate privat versichert gewesen sein muss. Tarifgleichheit gilt allerdings nur dann, wenn der Ehepartner über kein eigenes Einkommen verfügt, für geringfügig Beschäftigte oder für Ehepartner von Beamten. Für Partner mit höherem Einkommen ergeben sich andere Modelle. Der Tarif wird individuell mit der Krankenversicherung ausgehandelt. Das ist auch abhängig von der familiären Situation, Alter und den gewünschten Leistungen.

Wann Ehepartnern der Zugang zur Ehegattennachversicherung verwehrt werden kann

Privaten Krankenversicherern ist es erlaubt, Antragsteller einer PKV abzulehnen. Diese Möglichkeit haben gesetzliche Krankenversicherer nicht. Der Fall tritt meistens ein, wenn der Ehepartner bereits gesundheitlich vorbelastet ist. Häufig handelt es sich um chronische Erkrankungen wie Diabetes, Morbus Crohn oder Depressionen. Auch eine anstehende Zahnbehandlung kann Grund für eine Ablehnung sein. Versicherer bestehen deshalb auf eine Gesundheitsprüfung, um sich vor solchen Fällen zu schützen. Die Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen ist in der Regel nicht anfechtbar. Bleibt das Risiko der Kosten für chronisch erkrankte Patienten für die Versicherung überschaubar, bieten Versicherer den Eintritt in die Nachversicherung gegen Zahlung eines Risikozuschlags oder für den Leistungsausschluss der Behandlung der bestehenden Krankheit an.

Lohnt sich das überhaupt?

Die Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Besonders bei jungen Eheleuten, bei denen eine Partei ein hohes Einkommen bezieht, aber beide (noch) über kein relativ hohes Vermögen besitzen, kann der Eintritt beider in die PKV sich als eine finanzielle Stolperfalle herausstellen. Zunächst scheint die Ehegattennachversicherung eine gute und günstige Option zu sein, doch bei finanziellen Engpässen ist es nicht so einfach möglich, schnell in die GKV zu wechseln. Dann besteht die Möglichkeit, dass die PKV nicht mehr bezahlbar und das Privatvermögen schnell aufgebraucht ist. Hier sollte genau überprüft werden, ob dieses Risiko überschaubar ist und gegebenenfalls mit der Krankenversicherung abklärt werden, welche Handlungsoptionen unter solchen Umständen möglich sind. Ebenfalls sollten vorher Alternativen in Betracht gezogen werden. Dennoch kann die Ehegattennachversicherung eine gute Wahl sein. 

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