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Negativer Schufaeintrag entfernen

Tipps und Tricks zum negativen Schufaeintrag entfernen. Die Schufa gibt allgemein Aufschluss über die Bonität der einzelnen Personen. Das ist besonders dann wichtig, wenn man eine Ratenzahlung oder einen Kredit in Anspruch nehmen möchte. Jedes Unternehmen und jede Bank möchte sicher gehen, dass der Kredit- oder Darlehnsnehmer auch zahlungsfähig ist. Aus genau diesem Grund wurde ein Schufa-Score eingeführt. Je besser der Score, also auch je weniger negative Einträge vorhanden sind, desto besser die Chance auf einen Kredit.

Wann kommt es zu einen negativen Eintrag?

Zu einem Eintrag in die Schufa kommt es in den meisten Fällen erst, wenn Rechnungen nicht fristgerecht beglichen wurden. Auch die Aufnahme eines Kredites wird in der Schufa registriert und das Tilgungsverhalten wird überwacht. Auch wenn die Schulden bereits beglichen wurden, so bleiben sie dennoch einige Zeit im Schufakonto des Kreditnehmers enthalten.

  • Kredit: drei Jahre nach Ablauf
  • Kreditanfragen: zehn Tage
  • Zahlungsstörung: drei Jahre nach Rückzahlung

So lange können diese Einträge eingesehen werden. Dahingegen werden Bürgschaften oder Girokontodaten direkt nach einer Kündigung gelöscht. Die Schufa ist verpflichtet, nach Ablauf der Fristen, die Eintragungen zu lösen. Dies geschieht in den meisten Fällen von allein. Die Verjährung muss allerdings nicht in jedem Fall abgewartet werden. Es gibt Varianten, in denen man den Eintag vorzeitig löschen lassen kann.

Schufaeintrag löschen bei kleineren Beträgen

Berechtigte Schufaeinträge können natürlich auch vom Kreditnehmer selbst gelöscht werden. Man spricht dabei vom Sonderfall der Kleinschulden. Dies ist allerdings nur bei Schulden unter 2.000 Euro möglich. So bald die Schuld getilgt ist, können Sie innerhalb einer kurzen Frist den Eintrag direkt löschen lassen. Voraussetzung ist, dass die Forderung spätestens innerhalb eines Monates beglichen wurden ist. Des Weiteren dürfen die Schulden nur vor dem 01.01.2007 entstanden sein.

Falsche Einträge löschen

Natürlich können auch Einträge zu Unrecht der Schufa übermittelt wurden sein. Besonders hier kann man sich gegen diese Einträge schützen und diese löschen lassen. Fehlerhafte Eintragung können beispielsweise schnell entstehen, wenn mehrere Personen mit dem gleichen Namen unter der selben Anschrift wohnen. Wenn Sie einen Fehler feststelle, sollten Sie sich an die Schufa wenden. Während der Prüfung der unrechtmäßigen Eintragung, ist es der Schufa nicht gestattet, die Speicherung an Dritte weiter zu geben. Häufig kommt es vor, dass ein Unternehmen den fehlerhaften Eintrag veranlasst hat. In diesen Fällen ist es sinnvoll direkt mit der Firma Kontakt aufzunehmen. Hier können Sie oftmals den Sachverhalt sofort klären. Sie sollten immer zuerst mit dem Unternehmen in Kontakt treten, bevor Sie sich an die Schufa wenden. So können Sie einen höheren Arbeitsaufwand verhindern und zeigen gleichzeitig den Willen zur Kooperation. Wenn Sie den Irrtum beweisen können ist ein Widerspruch in schriftlicher Form auf jeden Fall von Vorteil. Sollte die Schufa den Eintrag dennoch nicht herausnehmen, so können Sie sich einen Anwalt zu Hilfe nehmen.

Widerspruch gegen Schufaeintrag einlegen

Schufaeintrag entfernen ist bei irgendwie veralteten Daten möglich. Auch bei Daten, die nur die Schufa betreffen, können Sie ebenfalls Widerspruch einlegen. Dieser richtet sich direkt gegen die Schufa und kann in Form eines Musterschreibens verfasst werden. Ein solches Schreiben wird von der Verbraucherzentrale kostenlos zur Verfügung gestellt. Um auf Fehler aufmerksam zu werden lohnt es sich, einmal im Jahr eine kostenlose Schufaauskunft anzufordern und genaustens zu vergleichen. Für Privatpersonen ist die jährliche Auskunft einmal pro Kalenderjahr mit keinerlei Kosten verbunden.

Schufaeintrag entfernen bei eidesstattliche Versicherung

Wenn Sie eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, so können Sie diese ebenfalls vorzeitig auf dem Schufaeintrag löschen lassen. Um dies allerdings früher löschen zu lassen wird die Bestätigung des Gläubigers benötigt. Dieser muss Ihnen bestätigen, dass Sie die Schuld beglichen haben und das keine weiteren Forderungen mehr ausstehen. Diese Bestätigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Nun können Sie das Schreiben beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Sie werden nun beim Amtsgericht aus dem Schuldnerverzeichnis gelöscht. Die Übermittlung der Daten an die Schufa erfolgt automatisch. Diese sollte nun die sofortige Löschung der Einträge vornehmen.

Sie können das Schufaeintrag löschen beschleunigen, indem Sie sich einen sogenannten Löschungsbescheid vom Amtsgericht ausstellen lassen. In manchen Fällen kann man einen solchen Bescheid auch beim Vollstreckungsgericht erhalten. Diesen Löschungsbescheid senden Sie einfach in Kopie mit an die Schufa.

Schwarzen Schafe bei Schufaeintragentfernung

Viele Online-Anbieter locken mit dem Service Schufaeintrag löschen oder Schufaeintrag entfernen und wollen damit einen Gewinn erzielen. Von solchen Angeboten sollte grundsätzlich abgesehen werden. Die Löschung der Schufaeinträge kann sich nicht im Internet erkauft werden. Es gibt sogar Anbieter, welche die Löschung von eigentlich gerechtfertigten Eintragungen versprechen.

Es erfolgt zwar eine Löschung der Einträge, doch die Banken und Unternehmen können in den meisten Fällen den dubiosen Weg nachvollziehen. Somit wird Ihrer Kreditwürdigkeit nur noch mehr geschadet.

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