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Kosten für Kinderbetreuung von Krankenkasse zahlen lassen

Wie schnell kann es passieren, dass Sie sich aus gesundheitlichen Gründen, nicht mehr ausreichend um ihre Kinder kümmern können. Meistens springen dann Oma, Tante oder Freunde unentgeltlich ein. Verschenken Sie kein Geld und lassen Ihre Helfer, von Ihrer Krankenkasse, für die Unterstützung bezahlen.

Wenn Sie, als haushaltsführende Kraft krank werden, stehen Sie erst einmal vor dem Problem, wer übernimmt die Kinderbetreuung für den Zeitraum. Und wer die Kosten? Besonders wenn man krank ist, ist es ein beruhigendes Gefühl, wenn die Möglichkeit besteht seine alltäglichen Aufgaben an vertraute Personen zu übertragen. Auch um Geld zu sparen springen dann häufig Verwandte oder Freunde ein. Aber auch die können sich für diese Leistung bezahlen lassen. Denn die Krankenkassen müssen im Krankheitsfall die Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen. Dabei können Sie die Person selbst auswählen, die die Haushaltsführung und Kinderbetreuung übernehmen soll. Die Krankenkasse vergütet Ihrer Nachbarin oder guten Freundin die Betreuung mit einem Stundenlohn bis zu acht Euro. Maximal zahlen die Kassen 64 Euro pro Tag. Diesen Bonus der finanziellen Vergütung oder Entlastung, sollte man sich auf keinen Fall entgehen lassen.

Ausnahmeregelungen Kinderbetreuung

Generell sind Verwandte bis zum 2. Grad von der Kostenübernahme durch die Krankenkassen ausgeschlossen. Aber auch hier besteht trotzdem die Möglichkeit ein paar Euro zu bekommen. Wenn Ihr berufstätiger Mann, Schwester oder Oma für die Betreuungszeit, zum Beispiel unbezahlten Urlaub in Anspruch nimmt, bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung zumindest den Verdienstausfall. Um keinen finanziellen Verlust zu erleiden, sollten Sie das aber vorzeitig mit Ihrer Kasse klären, weil die Krankenkassen das je nach Satzung verschieden regeln. Manche Versicherer bezahlen auch bei einem Verdienstausfall nicht mehr als die Höchstgrenze von 64 Euro täglich.

Aber auch die Oma oder Schwester die keinem Beruf nachgeht müssen nicht ganz leer ausgehen, sie können sich zumindest die Fahrtkosten erstatten lassen. Dabei legen sie entweder ein gültiges Busticket bei ihrem zuständigen Krankenversicherer vor, oder werden anhand einer Kilometerpauschale bezahlt.

Antragsweg der Kinderbetreuung bei der Krankenkasse

Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden auf Antrag übernommen. Das heißt, dass vorab, schriftlich, ein Antrag mit Bestätigung eines Arztes, über die medizinische Notwendigkeit einer Unterstützung, bei der Krankenkasse gestellt werden muss. Entsprechende Anträge bekommt man bei seiner Krankenkasse. Um das Verfahren und die Kostenübernahme im Notfall zu beschleunigen, ist auch der zusätzliche telefonische Kontakt recht hilfreich.

In jedem Fall sollte man seine Ansprüche auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse, nicht einfach verschenken. Selbst wenn nur die Fahrtkosten bezahlt werden, bleibt der Helfende zumindest nicht auf entstehenden Gebühren sitzen.

3 Kommentare

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  • Ich soll für sechs Wochen die Betreuung von zwei Kindern 8 Jahre und 11 Jahre übernehmen. Doch die Krankenkasse tk will nur pro Std. 6,25 € zahlen. Mutter krank Vater arbeiten. Soll kochen usw. Ist das rechtens???

  • Alles schön und gut geregelt in Deutschland

    Aber wenn man das bei der Krankenkasse beantragt bekommt man folgendes:

    Mutter Fuß in Gips – operiert und auf Krücken angewiesen, darf absolut nicht belasten
    Vater in Vollzeit beschäftigt (7-15:30 + Arbeitsweg)
    Kinder 5 und 3 – im Kindergarten von 7:45-12:45
    Einfamilienhaus mit Kinderzimmern und Schlafzimmer im 1. OG
    Großeltern – einzig verbliebene Verwandte mit nächstem Wohnsitz 80 km entfernt

    Attest des Arztes: 3 Stunden je Tag für 4 Wochen
    Bewilligung der Krankenkasse: 1,5 Stunden täglich

    Begründung:
    1. Der Ehemann kann nach Feierabend den Haushalt weiterführen.
    2. Die Betreuung der Kinder beschränkt sich auf das Abholen vom Kindergarten und das Zubereiten der Mittagsmahlzeit und das Decken des Tisches
    3. Die übrige Zeit könne die Ehefrau die (kleinen) Kinder beaufsichtigen

    Nun ist die Frage, wie kann eine auf Gehhilfen angewiesene Frau mit gebrochenem Fuß, der ausdrücklich absolut nicht belastet werden darf, zwei kleine Kinder beaufsichtigen?
    Und wer bringt die Kinder zum Kindergarten?
    Wenn der Ehemann den Haushalt abends führt, also einkauft, saugt, wischt, aufräumt (was bei kleinen Kindern auch notwendig ist), wer bringt die Kinder derweil ins Bett oder macht Abendessen? Denn manche Kinder gehen früh schlafen. Mal ganz davon zu schweigen, dass ja noch so geringe andere Tätigkeiten im Haus anfallen, wie Rasenmähen, Gartenarbeit, Schnee räumen (z.B.), Dokumente und Bürokram.

    Und wenn man dann jemanden nach den bewilligten Stunden sucht, bekommt man von überall her gesagt: Pflege ja, Kinderbetreuung nein. Und schon garnicht für so geringe Stunden. Das haben wir nicht im Programm, das lohnt sich nicht, da wir keine Kräfte für so wenig Arbeitszeit vorhalten.

    Also nicht alles gut in Deutschland. Man wird alleingelassen mit solchen Problemstellungen.
    Jetzt haben wir makabres Glück, die Frau hat sich dann bei der Nacheile hinter der 3-jährigen Tochter, den Fuß so an der eigenen Krücke gestoßen, dass der kleine Zeh kompliziert gebrochen ist und sie erneut operiert wird und zwei Füße in Gips hat. Da kann man dann die Stunden vielleicht raufsetzen…zumindest wird vermutlich ein Rollstuhl genehmigt, obwohl man ja noch auf dem Hintern rutschen könnte.

    In diesem Sinne, viel Erfolg bei Eurer Suche, liebe Leser.

    ML